Immobilienverwaltung
nach Maß.
Alles aus einer Hand.

Wohnungseigentum verwalten ist Vertrauenssache

Die effiziente Verwaltung von Wohnungseigentum setzt eines voraus: Vertrauen zwischen den Kunden und dem Verwalter. Mit unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage, unseren Kunden herausragende Qualität und Leistung zu bieten.

Wir sind davon überzeugt, dass eine lösungsorientierte und reibungslose Verwaltung durch ein Höchstmaß an Leistung und transparenter Kommunikation nicht nur Wunschdenken ist. Ihren Wünschen und den Alltagsanforderungen der Immobilienverwaltung begegnen wir mit Qualität, die überzeugt.

Unser Familienunternehmen verwaltet private Immobilien im Rahmen der Wohnungsmiet-, Sondereigentums- und Wohnungseigentumsverwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Mit unseren erfahrenen Mitarbeitern verwalten wir erfolgreich Objekte im Rheinland für private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Immer wieder haben wir unsere Leistungen den Anforderungen des Marktes angepasst. Unsere Kunden überzeugen wir mit unseren situativ angepassten Leistungen, die dank unserer Kompetenz und Erfahrung sowie modernster Mittel und professionellen Kooperationspartnern allen Anforderungen gerecht werden. 

Basis unserer erfolgreichen Arbeit ist der persönliche Kontakt: Unsere Auftraggeber haben bei uns immer einen direkten und kompetenten Ansprechpartner, der sie in allen Belangen unterstützt.

Maßgeschneiderte Immobilienverwaltung

Die Betreuung und Beratung der gemeinschaftlichen Verwaltungsangelegenheiten umfasst die gesamte Verwaltung der Liegenschaft, d. h. die üblichen Verwaltertätigkeiten unter Berücksichtigung der Eigentümerbeschlüsse, der Teilungserklärung, des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Unser Leistungskatalog umfasst unter anderem:

  • Die Erstellung professioneller Jahresabrechnungen, die den rechtlichen Anforderungen genügen
  • Die Erstellung des Wirtschaftsplanes
  • Laufende kaufmännische Buchhaltung aller Zahlungseingänge und -ausgänge, Kontrolle der Hausgeldzahlungen
  • Die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung, d.h. Einholung von Kostenvoranschlägen, Absprache der Maßnahmen mit dem Verwaltungsbeirat respektive der Eigentümergemeinschaft, Erstellung beschlussreifer Vorlagen und die Abwicklung dieser Maßnahmen
  • Der Abschluss und die Überwachung notwendiger/zweckmäßiger Wartungs- und Dienstleistungsverträge
  • Einberufung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung unter Beifügung sämtlicher erforderlicher Unterlagen wie Einladungsschreiben, Vollmachtformular, Tagesordnung; Gesamtabrechnung, Einzelabrechnung, Heizkostenabrechnung, Darstellung der Entwicklung der Rückstellung, Darstellung der Gemeinschaftskonten, Wirtschaftsplan; Ggfs. erforderliche Angebots- oder Vertragsunterlagen bzw. sonstige zur Beschlussreife notwendige Unterlagen

Für die Aufgaben der Verwalterin sind § 27 WEG, die Bestimmungen der Teilungserklärung und die Beschlüsse der Eigentümerversammlung maßgebend. Die Verwalterin ist Organ der Eigentümergemeinschaft und handelt im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft.